Informationen zur Weiterbildung nach BGBl. Nr. 639/1994 §12

Diese Fortbildungen können nur dann kostenlos besucht werden, wenn Ihre Tätigkeit jener im K-KBBG entsprechend geregelten Tätigkeit (pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Horten sowie Tagesmütter und Tagesväter) entspricht. Diese Weiterbildungen für pädagogische Fachkräfte werden über Fördermittel des Landes Kärnten finanziert und können daher nur im begrenzten Ausmaß stattfinden.  Die Anmeldungen für die jeweiligen Fort-…