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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Herzog Personaltraining GmbH.

Hinweis: Die AGB sind vollständig sichtbar (ohne Akkordeon), damit alle Inhalte jederzeit lesbar bleiben.

Inhaltsübersicht

I. Information

Die folgenden AGB werden durch die Unterschriften beider Vertragspartner (Herzog Personaltraining GmbH, in weiterer Folge „Dienstleister“ genannt, sowie dem KundInnen/SeminarteilnehmerInnen, in weiterer Folge „AuftraggeberIn“ genannt) gültig und gelten als vereinbart.

II. Vertragsabschluss / Seminarbuchung / Absage Kursplatz

Ein Vertragsabschluss oder eine Seminarbuchung kann nur schriftlich erfolgen. Ebenso hat ein Rücktritt von bereits gebuchten Veranstaltungen in geeigneter schriftlicher Weise und rechtzeitig zu erfolgen. Darunter ist zu verstehen per Post, per Fax oder per E-Mail mit Dateianhang. In jedem Fall mit eigenhändiger Unterschrift. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Ein Vertragsabschluss kommt durch unterschriebene Zusendung und Unterfertigung der „Verbindlichen Anmeldung“ und „AGB“ zustande. Für Lehrgänge und Ausbildungen, welche ein Erstgespräch vorsehen, gilt: Jede Anmeldung ist erst nach dem Erstgespräch mit der Unterschrift des/r AuftraggeberIn und Dienstleisters rechtsverbindlich und wird nach dem Datum des Einlangens gereiht.

III. Rechtsstellung und Haftung

Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich auf die sorgfältige Organisation und Durchführung der Ausbildung, sowie dem sorgfältigen Umgang von gewonnenen Erfahrungen und Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Ausgeschlossen von der Haftung sind jedenfalls mitgebrachte Gegenstände oder Wertsachen der TeilnehmerInnen. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Herzog Personaltraining und deren Angestellten, Auftragnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des/r KundInnen ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Soweit die Haftung von Herzog Personaltraining ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten. Der/die AuftraggeberIn hat jeden Mangel während der Erbringung der Dienstleistung unverzüglich dem Dienstleister mitzuteilen, da ansonsten der Schadenersatzanspruch erlischt. Aus der Anwendung der bei Herzog Personaltraining erworbenen Kenntnisse sowie für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität von zur Verfügung gestellten Skripten, Beiträgen oder Foliensätzen können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Herzog Personaltraining geltend gemacht werden. Herzog Personaltraining übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten.

IV. Rücktritt vom Vertrag / Stornogebühr

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum vereinbarten Preis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als vereinbarter Preis ist der Gesamtpreis inkl. aller Steuern und Abgaben der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Folgende Stornosätze kommen zur Anwendung: Ab Kursplatzzusage bis 20Tage vor festgesetztem Termin: 15% Aufwandsentschädigung 19-14 Tage vorher 50% Ab dem 13. Tag vorher 100% des vereinbarten Gesamtpreises. Kurzfristige Buchung: Sollte es zu kurzfristigen Buchungen innerhalb der in den AGB ausgewiesenen Stornofristen kommen, wird mit dem/der AuftraggeberIn eine separate Stornofrist schriftlich ausgehandelt. Ein bereits erfolgter Kurs- oder Lehrgangsbesuch (ab dem 1. Tag) zieht jedenfalls eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Gesamtpreises nach sich, sollte der Kursplatz aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen durch Herzog Personaltraining nicht nachbesetzt werden können.

V. Prüfungsordnung

Im Rahmen von Seminaren und Lehrgängen die mit einer kommissionellen und/oder schriftlichen Prüfung abschließen, wird eine gesonderte Prüfungsordnung ausgegeben. Die Inhalte dieser Prüfungsordnung werden separat unterschriftlich zur Kenntnis gebracht.

VI. Rücktritt des Dienstleisters von der vereinbarten Leistung

Der Dienstleister wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn der Auftraggeber oder ein von ihm entsandter Teilnehmer die Veranstaltung durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört und gelindere Mittel (Ausschluss des Teilnehmers) nicht tunlich sind. Der Dienstleister hat das Recht, eine/n störende/n TeilnehmerIn auszuschließen, ohne dass damit der gesamte Vertrag aufgehoben wird. Einen weiteren Ausschlussgrund stellt die nicht ordnungsgemäße Bezahlung in Rechnung gestellter Kosten und Beiträge dar. Die Höhe eventueller Forderungen richtet sich nach den vorliegenden AGB. Die Teilnahmegebühren für den/die ausgeschlossenen TeilnehmerIn sind trotzdem zu bezahlen. Weitere Ausschlussgründe umfassen Alkohol- oder Drogenmissbrauch, sexuelle Belästigung, Mobbing, sowie jede Art von nationalsozialistischer Wiederbetätigung.

Hinweis zum Widerrufsrecht: Der folgende Abschnitt beschreibt Ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften.

VII. Ihr Widerrufsrecht als PrivatkundIn bei Fernabsatzgeschäften

Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere online, per E-Mail, telefonisch oder per Fax, kann der/die AuftraggeberIn im Sinne des FAGG binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber muss uns, Herzog Personaltraining, Peraustraße 31, 9500 Villach (Fax: 04242/59094-15, E-Mail: office@herzog- personaltraining.com) eindeutig den Entschluss mitteilen (z.B. per E-Mail, Post, Fax), diesen Vertrag zu widerrufen. Das Muster-Widerrufsformular wird dem Auftraggeber zeitgleich mit den vorliegenden AGB zugestellt und steht auf unserer Webseite (www.herzogpersonaltraining.com/kontakt/info-agb/) als Download zur Verfügung.

VIII. Zahlungsbedingungen

Der Teilnahmebeitrag oder die erste Teilzahlung ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten, andernfalls ist die Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen verrechnet. Die Zinsforderung setzt 10 Werktage nach Rechnungserhalt ein. Als Mahnspesen gelten vereinbart: 1. Mahnung: € 8,- 2. Mahnung: € 10,- 3. Mahnung: € 15,- plus Kosten Inkasso Sollte zum Zeitpunkt der 3. Mahnung inkl. Nachfrist der/die AuftraggeberIn bereits auf dem Lehrgang aufgebucht sein bzw. daran teilnehmen, erfolgt automatisch mit Ablauf der Frist der Kursausschluss. Sollte zum Zeitpunkt des Kursausschlusses keine Nachbuchung oder Nachnennung geeignete/r TeilnehmerInnen möglich sein, wird der Kursplatz entsprechend der Stornobedingungen (siehe Punkt V.) in Rechnung gestellt. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor. Wenn der/die AuftraggeberIn erst am ersten Tag der Veranstaltung bzw. danach storniert oder nicht erscheint, wird dem/der AuftraggeberIn der gesamte Veranstaltungsbeitrag in Rechnung gestellt. Accontozahlung: Wenn nicht anderes vereinbart: Zahlung der Auftragssumme bei Auftragserteilung. Werden Ratenzahlungen vereinbart, wird ein Zuschlag von • 4% bei drei Teilzahlungsbeträgen • 5% bei sechs Teilzahlungsbeträgen auf den vereinbarten Preis fällig. Es können maximal sechs Teilzahlungsbeträge vereinbart werden.

IX. Urheberrecht

Der/die AuftraggeberIn anerkennt das Urheberrecht des Dienstleisters an den von ihm erstellten Werken. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung des Dienstleisters und ist grundsätzlich nicht gestattet.

X. Teilnahmebedingungen und TeilnehmerInnenanzahl

Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese in der Ausschreibung, im Kursbuch, bzw. im Seminarprogramm gesondert angeführt und sind von dem/der AuftraggeberIn zu erfüllen. Wird die notwendige TeilnehmerInnenanzahl zur Durchführung der Ausbildung nicht erreicht, so behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Ausbildung abzusagen. Zu diesem Zeitpunkt bereits einbezahlte Kursbeiträge werden umgehend auf das Konto rückerstattet, welches von dem/der AuftraggeberIn zu benennen ist. Wird die höchstmögliche TeilnehmerInnenzahl überschritten, zählen der Zeitpunkt der Kursanmeldung und die Begleichung der Kurskosten als Zugangskriterium.

XI. Änderungen während Veranstaltungen

Viele Veranstaltungen von Herzog Personaltraining werden über längere Zeiträume geplant. Aus organisatorischen Gründen kommt es im Laufe dieser Zeit manchmal zu Programmänderungen. Herzog Personaltraining muss sich grundsätzlich Änderungen von Kurstage, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern, sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Sollte dies bei einer von dem/der AuftraggeberIn gebuchten Veranstaltung der Fall sein, wird der/die AuftraggeberIn rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Es können daraus jedenfalls keine Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche Herzog Personaltraining gegenüber abgeleitet werden.

XII. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Wenn der ausgehandelte Vertrag durch den/die AuftraggeberIn mit oder ohne konkrete Gründe vorzeitig beendet wird (Kursaustritt), so steht dem Dienstleister trotzdem das gesamte vereinbarte Honorar zu.

XIII. Aufenthalt im Seminarhotel und Transport

Die Nächtigung in einem Seminarhotel und die Anreise zur Veranstaltung sind nicht Bestandteil des Seminars und ist in keiner Weise Voraussetzung zur Seminarteilnahme. Die Unterkunft kann frei gewählt werden, die Buchung von Unterkunft und Transportmitteln obliegt alleine dem/der SeminarteilnehmerIn / AuftraggeberIn. Derartige Buchungen werden von Herzog Personaltraining nicht durchgeführt.

XIV. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Der Gerichtsstand ist das für den Sitz des Dienstleisters sachlich und örtlich zuständige Gericht. Der/die AuftraggeberIn bestätigt den Erhalt einer Kopie dieser AGB und erklärt sich bereit, dass die Daten unternehmensintern im Rahmen der Ausbildung sowie zu betriebsinternen Werbezwecken verarbeitet werden. Die Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben. Diese Bestätigung gilt auch für alle Folgeaufträge (TeilnehmerIn) (HerzogPersonaltraining)

Stand der AGB: 2026

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